Die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung fällt unter den Rechtsschutz für Vertragsrecht im privaten Bereich, auch wenn der VN eine selbstständige Tätigkeit ausübt.

(Leitsatz der Schriftleitung)

LG Düsseldorf, Urt. v. 14.8.2017 – 9 O 30/17

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