In weiteren Entscheidungen haben zudem das OLG Düsseldorf (12.8.2014 – 1-1 U 52/12) und das OLG Saarbrücken (12.3.2015 – 4U 187/13) ausdrücklich ein inadäquates Regulierungsverhalten als grundsätzlich schmerzensgelderhöhend bejaht, allerdings in den zu entscheidenden konkreten Fällen das Vorliegen eines solchen verneint.
All diese Entscheidungen zeigen sehr deutlich eine sich zunehmend verfestigende Entwicklung der Rechtsprechung. Auch weiterhin und in vermehrtem Umfange wird durch die Gerichte zögerliches, bzw. inadäquates Regulierungsverhalten von Versicherern durch eine Erhöhung der Schmerzensgeldbeträge z.T drastisch sanktioniert. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird.
Autor: RAin Laura Quirmbach , LL.M., Master of Laws (Medizinrecht), FAin für Medizinrecht, Montabaur
zfs 12/2017, S. 667 - 671
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