Mit Urt. v. 10.11.2016 – 9 A 18/15 – hat das BVerwG die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den Neubau der Bundesautobahn A 20 (Abschnitt Drochtersen bis Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein) v. 30.3.2015 abgewiesen. Der planfestgestellte Abschnitt gehört zur "Nord-West-Umfahrung Hamburg", die bei Lübeck an die von Stettin kommende Ostseeautobahn anknüpft und in ihrem hier umstrittenen Teil die Elbe zwischen Drochtersen und Glückstadt mittels eines etwa 5,7 km langen Tunnels quert. Für die Planfeststellung wurde der Streckenabschnitt an der Landesgrenze zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen in der Mitte der Elbe in zwei selbstständige Verfahren unterteilt. Die gegen den niedersächsischen Abschnitt gerichteten Klagen des BUND Niedersachsen sowie der Betreiberin eines Windparks hatten keinen Erfolg. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sei sowohl im Planfeststellungsverfahren als auch im vorausgegangenen Raumordnungsverfahren fehlerfrei gewesen. Auch mit den Anforderungen des Naturschutzes sei der angefochtene Planfeststellungsbeschluss vereinbar. Insbesondere seien die Schutzziele des FFH-Gebietes "Unterelbe" und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes ebenso wenig erheblich beeinträchtigt wie Belange des Artenschutzes. Schließlich seien auch die Interessen der Betreiberin eines Windparks ausreichend berücksichtigt worden.

Quelle: PM des BVerwG Nr. 93/2016 v. 10.11.2016

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht München I

zfs 12/2016, S. 662

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