Bei Strafverfahren wegen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort handelt es sich um ein tagtägliches Massenverkehrsdelikt. Die Chancen des Strafverteidigers, ein solches Vergehen für seinen Mandanten zur Einstellung zu bringen, sind recht gut. Angesichts der hohen Anzahl der Verfahren kann die Staatsanwaltschaft, um funktionsfähig zu bleiben, nicht jeden Fall zur Anklage bringen. Oftmals wird nicht bedacht, dass auch bei Verfahrenseinstellungen im Strafprozess ein kostenintensiver "Rattenschwanz" droht. Eines der Nachspiele besteht darin, dass Kfz-Haftpflichtversicherer den Regress wegen der Schadensersatzleistungen betreiben, die sie aufgrund des Verkehrsunfalls an den Geschädigten geleistet haben. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Vorgehensweisen der Versicherer und der zivilrechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten hiergegen.

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