Eine im Rahmen einer Nasenoperation grob fehlerhaft herbeigeführte Verletzung der Schädelbasis, die zu einer massiven Einblutung im Gehirn, zu einem Frontalhirnsyndrom und dadurch zum vollständigen Verlust des Riechvermögens, zum weitgehenden Verlust des Orientierungsvermögens, der Konzentrationsfähigkeit, des Antriebs, der Entschlussfähigkeit, der Libido, des Geschmacksinns und der Fähigkeit, Freude zu empfinden, insgesamt damit zu einer nachhaltigen Veränderung der Persönlichkeit und zu vollständiger Erwerbsunfähigkeit führt, rechtfertigt ein Schmerzensgeld von 200.000 EUR.

OLG Köln, Urt. v. 13.4.2016 – 5 U 107/15

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