Der Kl. macht Schadensersatz aus der Kollision seines Fahrzeugs mit dem des Bekl. geltend. Die das Fahrzeug des Kl. führende Zeugin wollte nach rechts abbiegen. Dabei stieß sie mit dem von rechts kommenden Fahrzeug des Bekl. zu 2) zusammen, das von der Bekl. zu 1) geführt wurde. Wegen seines Fahrzeugschadens hat der Kl. seine Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen.

Mit seiner Klage hat der Kl. die Verurteilung der Bekl. zum Ersatz der Selbstbeteiligung, seines Nutzungsausfalls und die Erstattung seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten verfolgt. Die Bekl. hat er zu 75 % für haftbar gehalten, da die Bekl. zu 1) ohne jeden verkehrsbedingten Grund auf der für sie linken Fahrbahn gefahren sei.

Das AG hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Kl. blieb erfolglos.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge