Am 21.11.2015 ist die Verordnung zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010 v. 29.10.2015 in Kraft getreten (BGBl I S. 1894). Die Verordnung enthält eine Neufassung der LuftVO und Änderungen von Verweisungsvorschriften in den von der Neufassung der LuftVO betroffenen Verordnungen des Luftverkehrs. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 betrifft u.a. die Harmonisierung der Luftverkehrsregeln im europäischen Luftraum und die Erleichterung der Freizügigkeit von Luftraumnutzern im europäischen Luftraum. Da die Verordnung in großen Teilen mit der bisherigen LuftVO deckungsgleich ist, sind diese Teile der LuftVO wegen des Anwendungsvorrangs des europäischen Rechts nicht mehr von Bedeutung. Sie sind daher aufgehoben worden. Die Teile der LuftVO, die nicht durch die EU-Verordnung geregelt werden, bleiben aufrechterhalten. Darüber hinaus werden die nach Durchführungsverordnung zuständigen Behörden bestimmt und Verfahrensregelungen getroffen. Die Bußgeldvorschriften der geltenden LuftVO werden an das neue EU-Recht angepasst.

Quelle: BR-Drucks 337/15

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht München I

zfs 12/2015, S. 662

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