Technisch geht es bei dem VW-Abgasskandal um Fälle, in denen überwiegend Diesel-Kfz mit einer manipulierten Abgassoftware zur Optimierung der Stickoxid-Emissionswerte (NOx) im behördlichen Prüfverfahren ausgestattet worden sind. Danach soll die Software erkennen, ob sich das Kfz auf einem technischen Prüfstand zur Ermittlung der Emissionswerte oder im üblichen Straßenverkehr befindet. Auf dem Rollenprüfstand soll die eingebaute Software beim Stickoxid-Ausstoß ein anderes Motorprogramm abspielen als im Normalbetrieb. Dabei erkennt die Software die unnatürliche Prüfsituation in Form von hohen Raddrehzahlen ohne Bewegung des Fahrzeugs. Hierdurch sollen auf dem Prüfstand geringere NOx-Werte erzielt und nur so die nach der Euro-5-Abgasnorm vorgegebenen NOx-Grenzwerte eingehalten werden.[1] Im normalen Fahrbetrieb werden dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb die NOx-Emissionen dann erheblich höher sind. In Deutschland sind hiervon ca. 2,4 Millionen Fahrzeuge des VW-Konzerns betroffen. Bereits 2015 hat VW eine Rückrufaktion für die betroffenen Fahrzeuge in Aussicht gestellt, bei der die Software wieder entfernt werden soll. Testergebnisse über mögliche Veränderungen von Motorleistung und Verbrauch durch die Softwareumstellung liegen bislang nicht vor. Wie im Dezember 2016 bekannt wurde, hat auch die EU-Kommission wegen mutmaßlicher Versäumnisse ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das Verkehrsministerium hat nunmehr zwei Monate Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Auch die Opposition im Bundestag erhebt Vorwürfe, dass das Kraftfahrtbundesamt als Aufsichtsbehörde allzu großzügig gegenüber der Automobilindustrie bei seinen Untersuchungen vorgeht. Ob und inwieweit andere Automobilhersteller die bestehenden Vorschriften zumindest gedehnt haben, ist noch nicht vollends aufgeklärt.

[1] Beckmann in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 323 BGB Rn 68.

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