Das LG hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Desweiteren hat es dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von 1 Jahr und 3 Monaten angeordnet. Der BGH hat auf die Revision des Angeklagten das Urt. des LG im Maßregelausspruch dahin geändert, dass die Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis auf drei Monate festgesetzt wird und die weiter gehende Revision verworfen.

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