Der klagende Rentenversicherungsträger nimmt den beklagten Landkreis aus übergegangenem Recht wegen ausgefallener Rentenversicherungsbeiträge in Anspruch. Der Geschädigte erlitt bei seiner Geburt aufgrund ärztlicher Versäumnis am 1.1.1990 einen Hirnschaden. Der Bekl. haftet hierfür als Krankenhausträger. In den Jahren 2008 und 2009 nahm der Geschädigte zeitweise an einer Berufsbildungsmaßnahme in einer Werkstatt der Lebenshilfe teil. Im Eingangsverfahren wurde davon ausgegangen, dass der Geschädigte wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistungen erbringen könne. Die Berufsbildungsmaßnahme wurde am 15.9.2009 vorzeitig beendet, weil der Geschädigte nicht "werkstattfähig" war.

Die Kl. hat die Verurteilung des Bekl. zum Ersatz entgangener Rentenversicherungsbeiträge von 5.934,48 EUR verfolgt. Hierzu hat sie behauptet, der Geschädigte hätte im Jahre 2010 aus einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung ein Einkommen von 29.821,50 EUR erzielt. Unter Zugrundelegung der hieraus abzuführenden Rentenversicherungsbeiträge von 19,9 % ergebe sich der mit der Klage geforderte Betrag. Weiterhin hat die Kl. den Ausspruch der Feststellung begehrt, dass der Bekl. verpflichtet ist, ihr für die Zeit bis zum 31.12.2056 "im Rahmen der Übergangsfähigkeit nach § 116 SGB X" die künftig an den Geschädigten zu erbringenden schadensbedingten Aufwendungen und gem. § 119 SGB X die weiteren unfallbedingten Aufwendungen sowie die weiteren unfallbedingten Beitragsausfälle zu ersetzen. Das LG hat der Klage stattgegeben; auf die Berufung der Bekl. hat das OLG den zugesprochenen Betrag auf 5.340,89 EUR herabgesetzt und die Feststellung auf den Zeitraum bis zum 31.12.2054 begrenzt sowie die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Mit der gelassenen Revision verfolgt der Bekl. seinen Antrag auf vollständige Zurückweisung der Klage weiter.

Die Revision hatte keinen Erfolg.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge