Der Kl. macht gegenüber seinem VollkaskoVR Ansprüche wegen der behaupteten Beschädigung seines Lamborghini G geltend. Während des Abstellens des Kfz auf dem Parkplatz eines Baumarkts sollen Unbekannte in nahezu alle Karosserieteile mit einem spitzen Gegenstand Löcher geschlagen haben. Die Bekl. hält das Schadensbild für einen Vandalismusschaden für untypisch und den Versicherungsfall für vorgetäuscht.

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