Die Kl. verlangen die Leistung einer Ausgleichszahlung von 250 EUR pro Person nach der FluggastrechtVO wegen großer Verspätung von gebuchten Flugreisen. Die Kl. hatten bei der Bekl. einen Flug von Stuttgart nach Palma de Mallorca gebucht. Geplante Abflugzeit sollte 12.25 Uhr, Ankunftszeit 14.20 Uhr sein. Abflug und Ankunft verzögerten sich um etwa 3 Stunden und vierzig Minuten. Ursache hierfür war ein Generalstreik, der in Griechenland stattfand, dem sich auch die Fluglotsen angeschlossen hatten. Er führte zu einer zeitweisen Sperrung des griechischen Luftraums. Er betraf den von dem Kl. gebuchten Flug am selben Tag und die vorangegangenen Flüge des eingesetzten Flugzeugs von München nach Korfu und von Korfu nach Stuttgart. Das AG hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Kl. blieb erfolglos. Die von dem BG zugelassene Revision der Kl. hatte keinen Erfolg.

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