Am 11.10.2021 ist das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 5.10.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I. S. 4607). Es tritt im Wesentlichen am 1.1.2021 in Kraft. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Änderungen der Prozessordnungen der verschiedenen Gerichtszweige. Zentrale Neuerung ist das so genannte besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), das schriftformwahrend den Versand elektronischer Dokumente zu den Gerichten und von diesen zurück an die Postfachinhaber ermöglichen soll. Zudem werden durch das Gesetz die Gebühren für Gerichtsvollzieher bereits ab dem 1.11.2021 linear um 10 Prozent erhöht. Mit der Gebührenerhöhung wird ein Gesetzentwurf des Bundesrates umgesetzt.

Quelle: BundesratKOMPAKT zur 1008. Sitzung des Bundesrates, www.bundesrat.de

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge