Die Parteien streiten auf der Grundlage eines Gebäudeversicherungsvertrags, dem die AWB 87 zugrunde liegen, um eine Entschädigung wegen eines Wasserschadens. Am 16.10.2012 zeigte die Kl. der Bekl. die Sanierung des versicherten Studentenwohnheims an und bat um Bestätigung einer Rohbau-Feuerversicherung, die alsbald erfolgte. In einem Nachtrag zum Versicherungsschein v. 20.2.2013 wies die Bekl. die Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm) sowie die dafür geschuldete Prämie in voller Höhe aus, die die Kl. beglich. Am 15.4.2013 wurde ein erheblicher Leitungswasserschaden festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Gebäude in der Sanierung zur Anpassung an die Energiesparverordnung und Brandschutzbestimmungen sowie zur Erneuerung der Bäder, Fenster, Küchen und der Fassade.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge