Die Parteien streiten um den Fortbestand eines Vertrags über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, von dem die Bekl. wegen angeblichen Verschweigens vorvertraglich bestehender Erkrankungen der Wirbelsäule und einer Epicondylitis sowie einer Migräne zurückgetreten ist. Der Versicherungsantrag enthielt auf Seite 3 unter dem insgesamt im Fettdruck gehaltenen Abschnitt "Gesundheitsfragen allgemein" "Allgemeine Hinweise zum Versicherungsantrag" und eine "Allgemeine Aufklärung zum Versicherungsantrag", in denen die Bedeutung der Angabe aller bekannten Gefahrenumstände genannt und ausgeführt war, dass die Bekl. bei falscher oder unvollständiger Beantwortung gestellter Fragen vom Vertrag zurücktreten, den Vertrag anfechten oder kündigen oder die Leistung verweigern könne, und dass der Kl. seinen Versicherungsschutz auch durch rückwirkende Vertragsanpassungen verlieren könne. Diesen Hinweisen folgten – wiederum weit überwiegend im Fettdruck – zahlreiche allgemeine Fragen, Fragen zu anderen Versicherungen und schließlich Gesundheitsfragen. Im Anschluss daran folgten vor der Unterschriftsleiste neben zahlreichen Hinweisen zur Ausfüllung der Passagen zu den Gesundheitsfragen und zur Vergewisserung, dass alles richtig und vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sei, die Bestätigung, dass der Kl. mit unvollständigen oder unwahren Angaben den Verlust seines Versicherungsschutzes riskiere und er die allgemeine Aufklärung zum Versicherungsantrag und über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht erhalten habe. Es folgten weitere sechs Seiten mit weiteren Informationen zur Wertentwicklung, zum Widerrufsrecht, zur datenschutzrechtlichen Einwilligung und zur Schweigepflicht, die wieder mit einer Unterschrift abgeschlossen wurden. Unterhalb der Unterschriftsleiste folgte eine "Bestätigung" des Kl., dass er – unter anderem – eine Mitteilung über die Folgen der Verletzung der gesetzlichen Anzeigeoflicht11 erhalten habe, die er auf der folgenden Seite unterzeichnete. Der Kl. bestreitet, diese von der Bekl. im Rechtsstreit vorgelegte, nicht unterzeichnete Mitteilung erhalten zu haben.

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