Der Kl. verlangt eine Berufsunfähigkeitsrente. Er ist gelernter Fleischer. Ab Juni 2005 war er fünf Monate lang für die Firma N in T, einem Unternehmen für Fingernagelprodukte, tätig. Seit 14.11.2005 war er krankgeschrieben. Das Arbeitsverhältnis wurde zum 30.11.2005 durch Kündigung aus betriebsbedingten Gründen beendet. Im Anschluss hieran meldete der Kl. in S ein Gewerbe mit der Bezeichnung "Personalberatung" an, für das er Büroräume anmietete und eine Büroausstattung anschaffte. Im April 2008 meldete er das Gewerbe wieder ab. Kunden hatte er keine. Der Kl. hat die Ansicht vertreten, für die Frage der Berufsunfähigkeit sei auf den Beruf eines Verkaufs- und Personalleiters in der Firma N abzustellen. Er habe diesen Beruf leidensbedingt aufgeben müssen wegen seit September 2005 bestehender orthopädischer Leiden. Das Anfang 2006 angemeldete Gewerbe als "selbstständiger Personalberater" habe er krankheitsbedingt nie ausgeübt und auch keine Einkünfte daraus erzielt.

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