Es gehört auch zu den Verkehrssicherungspflichten des jeweiligen Veranstalters, für eine genügende Befestigung der Dekoration zu sorgen.[44] Keine objektive Sorgfaltspflichtverletzung begründet jedoch das bloße Aufstellen eines ohne weiteres erkennbaren Kerzenleuchters, auch nicht vor dem Hintergrund eines erhöhten Gastaufkommens oder der möglichen Alkoholisierung von Gästen.[45]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen