Scheitert die außergerichtliche Regulierung, kann der Geschädigte Klage vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, also in Deutschland, erheben.[1]
Der Geschädigte, der in Polen unverschuldet einen Kfz-Schaden erleidet, hat hinsichtlich der Erstattung von Reparaturkosten grundsätzlich Anspruch auf Ersatz deutscher Lohnkosten und Ersatzteilpreise gegenüber der polnischen Versicherung.[2]
Darüber hinaus steht dem Geschädigten auch bei fiktiver Abrechnung des Schadens nach polnischem Recht die Erstattung der Mehrwertsteuer zu (Brutto-Reparaturkosten).[3]
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