… Die Beteiligten streiten im einstweiligen Rechtsschutz über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers. Das VG SH hat den Antrag die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Entziehung des Führerscheins anzuordnen, abgelehnt, weil der Bescheid bei summarischer Prüfung als offensichtlich rechtmäßig anzusehen sei. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei nicht aus Gründen der Verhältnismäßigkeit in Frage gestellt. Es sei zweifelhaft, ob sich der Antragsteller rechtzeitig darum bemüht habe, eine Fristverlängerung zu erreichen. Außerdem habe er sich zu spät darum bemüht, das ausgefallene Seminar nachzuholen. Hiergegen richtet sich der Antragsteller mit seiner Beschwerde. Er ist der Ansicht, die Entziehung der Fahrerlaubnis sei unverhältnismäßig.

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