Zur Förderung der Elektromobilität möchten Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge erleichtern. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BGB und des WEG zur Förderung der Elektromobilität (BR-Drucks 347/19) schlagen sie Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vor. Danach soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern: Wenn er sich selbst verpflichtet, eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen oder wenn sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes überwiegt. Um auch Wohnungseigentümern den Einbau von Ladestationen zu erleichtern, soll künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen. Bislang müssen nach dem WEG alle Miteigentümer diesem Umbau am Gemeinschaftseigentum zustimmen. Der Gesetzesantrag wurde am 20.9.2019 im Bundesrat beraten und an die Ausschüsse überwiesen.
Quelle: BundesratKOMPAKT v. 20.9.2019
Autor: Karsten Funke
Karsten Funke, Richter am Landgericht, München
zfs 10/2019, S. 542 - 543
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