In diesem Jahr werden die Europäischen Verkehrsrechtstage zum 19. Mal in Neapel stattfinden und machen ihre Rundreise durch Europa nach Wien im letzten Jahr nun weiter Richtung Süden.

Auch in diesem Jahr deckt das Programm der Europäischen Verkehrsrechtstage wieder Themen ab, die in der europäischen Verkehrspolitik diskutiert werden.

Eines der zentralen Themen der Veranstaltung und von großer praktischer Relevanz bei der Schadensregulierung wird das Thema Betrugsbekämpfung bei internationalen Schadensfällen sein. Gerade bei internationalen Schadensfällen ist die Überprüfung eines "abgesprochenen" Unfalls erschwert; es fehlen bei den Versicherern Informationen und ein grenzüberschreitender Austausch. Eine Zusammenarbeit unter den einzelnen Ländern ist jedoch wesentlich, damit eine Aufklärung und Verfolgung von Betrugsfällen zukünftig möglich ist und einfacher wird.

Es werden in diesem Jahr insb. Schadensfälle und die Betrugsbekämpfung in Italien beleuchtet, da Italien in diesem Bereich bereits seit Jahren sehr aktiv Betrugsfälle in der Schadensregulierung bekämpft. Es sollen die Bedeutung des Grüne-Karte-Systems sowie die Anbindung an die Versicherungsaufsicht zur Verfolgung diskutiert werden. Auch werden weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit besprochen, indem eine länderübergreifende Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und die Nutzung neuer Technologien – so u.a. eine Auswertung von Black Boxes – als Lösung in Betracht kommen können und hinsichtlich der Umsetzung diskutiert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der diesjährigen Verkehrsrechtstage wird sich mit der Regulierung von Personenschäden befassen. Zum einen werden Fragen zur Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Großschäden sowie die unterschiedlichen Grundlagen besprochen. Es sollen die Maßstäbe in den einzelnen Ländern gegenübergestellt werden, die sich zum Teil sehr unterscheiden. Zum anderen wird die Frage diskutiert werden, ob einheitliche europäische Grundlagen für medizinische Gutachten bei Personenschäden geschaffen und wie diese ggf. umgesetzt werden sollen. Es bestehen hierbei in den einzelnen EU-Ländern sowohl unterschiedliche Voraussetzungen als auch unterschiedliche Grundlagen dafür, wie diese Voraussetzungen aussehen müssen und welche Bedeutung ihnen zukommt.

Da der Countdown zum sog. Brexit läuft, wird er auch dieses Jahr wieder ein Diskussionsthema auf den europäischen Verkehrsrechtstagen sein. Zwar haben sich mittlerweile mögliche Regelungen und Auswirkungen angedeutet, eine eindeutige Klärung, wie sich der Brexit gestalten wird, gibt es bislang aber weiterhin nicht, so dass auch heute noch offen ist, wie die Zusammenarbeit und Schadensregulierung bei einem Verkehrsunfall unter den Ländern Europas konkret aussehen wird.

Schließich soll auf den diesjährigen Verkehrsrechtstagen die Reform – "REFIT" – der EU-Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie (Richtlinie 2009/103/EG) thematisiert werden. Die Richtlinie gewährleistet den Versicherungsschutz für Opfer von Verkehrsunfällen in der EU und ist in ständigen weitergehenden Regelungen und Richtlinien konkretisiert worden. Ebenso gilt dieses bei der Kontrolle der Versicherungspflicht, dass eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung in den einzelnen Mitgliedsstaaten vorhanden ist sowie wann entsprechende Ausnahmen bestehen.

Bei der REFIT-Überprüfung sollen Fragen zu Mindestversicherungssummen, die grenzüberschreitende Nutzung von Schadensverlaufsbescheinigungen sowie die Insolvenz von ausländischen Versicherungsunternehmen diskutiert werden, die zu einer Prüfung und möglichen Änderung von Versicherungsschutz führen können und damit auch zu einem weitergehenden umfassenden Schutz als bisher.

Autor: Verena Bouwmann

RA Verena Bouwmann, FA für Verkehrsrecht, München

zfs 10/2018, S. 541

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