Am 6.2.2012 war der bei der Kl. haftpflichtversicherte Bekl. an einem Verkehrsunfall mit dem Geschädigten, Herrn L, beteiligt, nach welchem er sich vom Unfallort entfernte, ohne vor Ort die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Die Kl. regulierte als Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs gegenüber dem Geschädigten L den Schaden durch Zahlung eines Betrages i.H.v. 2.416,67 EUR und nimmt den Bekl. in Regress.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge