I. Der Kläger nimmt die Beklagte auf restliche Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 22.12.2020 in … ereignet hat. Die alleinige Haftung der Beklagten steht nicht im Streit. Der Kläger beauftragte das Sachverständigenbüro … mit der Erstattung eines Schadengutachtens. Diese stellte dem Kläger einen Betrag von 1.266,58 EUR in Rechnung, den die Beklagte vorgerichtlich in Höhe von 1.042,70 EUR regulierte.

Erstinstanzlich hat der Kläger die Beklagte auf Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten in Höhe von 223,88 EUR in Anspruch genommen. Die Beklagte ist der Klage entgegengetreten.

Das Amtsgericht, auf dessen tatsächlichen Feststellungen ergänzend Bezug genommen wird, hat die Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen zur Zahlung weiterer 169,91 EUR nebst Zinsen verurteilt. Zur Begründung hat es – soweit in der Berufung noch von Interesse – ausgeführt, nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme seien Fahrtkosten des Schadengutachters zwar angefallen. Dem Kläger sei aber ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht anzulasten, da er einen Schadengutachter im Umkreis von 25 km habe finden können, weshalb er Fahrkosten lediglich für insgesamt 50 km verlangen könne. Kosten für einen 3. Fotosatz und Schreibkosten für den 3. Satz könne der Kläger nicht verlangen, da nach den Angaben des Zeugen … lediglich jeweils eine Ausfertigung an den Geschädigten und den Rechtsanwalt geschickt worden sei und die Archivierung für eigene Zwecke des Schadengutachters dem Geschädigten nicht in Rechnung gestellt werden könne. Auch der in Rechnung gestellte "Aufwand Fremdrechnung" in Höhe von 10,– EUR (netto) sei nicht zu erstatten, da ein tatsächlicher Aufwand in entsprechender Höhe zweifelhaft und ferner durch das Grundhonorar abgegolten sei. Die Desinfektionspauschale von 5,– EUR (netto) sei ebenfalls nicht zu erstatten, da Hygienemaßnahmen primär dem Eigenschutz der Mitarbeiter des Schadengutachters dienten und es sich daher um allgemeine Betriebsausgaben handele.

Hiergegen richtet sich die zugelassene Berufung des Klägers, mit der er die Klage im Umfang der Abweisung weiterverfolgt. Die Beklagte verteidigt die angefochtene Entscheidung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge