Corona ist sowohl in Deutschland als auch weltweit weiterhin ein Thema, so dass auch in diesem Jahr die 21. Europäischen Verkehrsrechtstage nicht wie geplant in Berlin, sondern als Videokonferenz stattfinden werden.

Das Programm deckt dieses Jahr Themen ab, mit denen sich die europäische Verkehrspolitik beschäftigt. Auch wenn die internationale Mobilität in Europa durch die Pandemielage eingeschränkt war, stand die europäische Politik dennoch nicht still, und die mit Verkehrsrecht befassten Kollegen werden mit sämtlichen Aspekten des europäischen Verkehrs- und Schadensersatzrechts weiterhin konfrontiert werden.

Eines der Hauptthemen wird die Mobilität in Europa in der Zukunft sein. Die Verkehrsrechtstage werden sich mit Fragen rund um das sich weiterentwickelte Mobilitätsverhalten befassen. Durch die ständige Weiterentwicklung in den einzelnen europäischen Ländern müssen weiterhin die rechtlichen Grundlagen geregelt und die Fragen zum Haftungsrecht geklärt werden, wenn es zu einem Unfall eines vollautomatisierten Fahrzeugs mit einem nicht-autonomen Fahrzeug kommt. Ebenso werden die unterschiedlichen Mobilitätssysteme diskutiert werden, so u.a. Mobilitätsfahrzeuge, Elektroantriebe, intelligente Straßen und wie sich der Einfluss auf die Infrastruktur darstellt.

Die Entwicklung des Europarechts spielt eine immer weiter steigende Rolle. Gerade in diesem Jahr gab es vom EuGH wieder mehrere Urteile, die Einfluss auf die Regulierung in internationalen Verkehrsunfällen haben. Zu den wichtigsten Entscheidungen des EuGH, aber auch aus einzelnen Ländern in Europa der letzten Zeit mit grenzüberschreitender Wirkung wird es einen Überblick geben. So wird unter anderem Thema aus deutscher Sicht die Entscheidung des BGH vom 3.3.2021 sein, mit der die Haftungsverteilung bei einem Lkw mit Anhänger geklärt wurde und sich dieser klar zu dem internationalen Gespann-Regress geäußert hat.

Auch der "Brexit" wird ein Diskussionsthema werden. Nachdem mittlerweile grundsätzlich geklärt ist, dass die Brüsseler Verordnung nicht mehr gilt und damit das allgemeine System der gerichtlichen Zuständigkeit mit dem Wohnsitzgerichtsstand nicht übernommen wurde, stellen sich weiterhin noch Fragen, wie die weitere Zusammenarbeit sein wird, insbesondere wird diskutiert werden, welche Auswirkungen im internationalen Verkehrsrecht und bei der Schadensregulierung bei der Umsetzung zu erwarten sein werden und wie sich dieses zu einzelnen Ländern in Europa verhalten kann; gerade auch im Hinblick darauf, dass der Antrag auf Beitritt zum Lugano-Übereinkommen, welches die Beziehung der Schweiz zur EU regelt, bislang von einigen Ländern abgelehnt wird.

Ein weiterer Schwerpunkt und von großer praktischer Relevanz bei der Schadensregulierung wird das Thema Personenschäden in internationalen Schadensfällen sein. Gerade durch die unterschiedlichen Systeme in einzelnen Ländern und Handhabung der Beurteilung der Verletzungen und insbesondere von Schmerzensgeldansprüchen wird eine vergleichende Betrachtung erforderlich. Hierbei sollen Voraussetzungen und Grundlagen diskutiert werden, wie die Gesetzgebung und die Rechtsprechung in den einzelnen europäischen Ländern aussehen.

Schließlich wird Thema sein, wie internationale Schadensfälle geregelt werden und wie die Systeme der "Grünen Karte" sowie die vorübergehende Versicherungspolice nach der MTPL-Richtlinie gelten. Das System der Grünen Karte, die bei internationalen Schadensfällen einen Versicherungsschutz bestätigt, hat sich über viele Jahre hinweg bewährt; ebenso ist eine nur zeitweise begrenzte Versicherung für Fahrzeuge, die beispielsweise nur saisonal genutzt werden, unproblematisch zu erhalten und hat insbesondere finanzielle Vorteile. Gerade in Verkehrsunfallangelegenheiten mit internationalem Bezug ist der Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung wichtig und hierbei gibt das Vorhandensein der "grünen" Versicherungskarte Sicherheit und vereinfacht die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Autor: Verena Bouwmann

RA Verena Bouwmann, FA für Verkehrsrecht

zfs 9/2021, S. 481

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