Die Kl. macht die Verurteilung des Fahrlehrers und der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrschulwagens wegen eines Verkehrsunfalls geltend. Bei der Ausfahrt aus einem Verkehrskreisel fuhr der Ehemann der Kl. mit dem von ihm gesteuerten Kfz auf das Fahrschulfahrzeug auf, in dem am Steuer ein Fahrschüler und der Fahrlehrer saßen. Der Fahrschüler hatte beim Ausfahren aus dem Kreisel unvermittelt stark abgebremst, so dass das dahinterfahrende Fahrzeug der Kl. auffuhr. Die Kl. machte die Hälfte des ihr entstandenen Schadens geltend. Das AG hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Die Berufung der Bekl. führte zu einer Haftungsverteilung von 70 % zu 30 % zu Lasten der Kl.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge