Am 24.8.2017 ist ferner die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (BGBl. I 2017 S. 3232). Die Verordnung schafft die Regelungen für die amtliche Anerkennung von Trägern unabhängiger Stellen, die die Eignung von psychologischen Testverfahren und -geräten im Rahmen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) bestätigen sollen. Darüber hinaus wird die Definition der Fahrerlaubnisklasse AM geändert und es werden weitere Regelungen der FEV optimiert und an den aktuellen wissenschaftlichen Stand sowie an veränderte Gegebenheiten angepasst.

Quelle: BR-Drucks 417/17

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge