I. Die Kl. fordert Leistungen aus einer von ihr bei der Bekl. unter anderem auch zugunsten der A gehaltenen Transportversicherung.

Nach der Behauptung der Kl. schloss die Versicherte im Oktober 2008 mit der Verkäuferin M einen Vertrag über die Lieferung von Elektronikartikeln im Werte von 449.588,25 EUR und beauftragte den italienischen Frachtführer T damit, die Ware von N in ein Lager in V zu transportieren. Am 4.12.2008 habe der Zeuge C die von der Verkäuferin bereitgehaltenen Güter verpackt auf 33 Paletten geladen, um damit am darauffolgenden Tag nach V zu fahren. Am 5.12.2008 zwischen 4.10 Uhr und 4.20 Uhr sei er bei der Auffahrt auf die Autobahn Opfer eines Raubüberfalls geworden, bei dem er von den unbekannten Tätern zum Anhalten gezwungen, in einen Pkw verbracht und später freigelassen worden sei, während sein Lkw samt Ladung weggefahren worden sei.

LG und OLG haben die Klage abgewiesen.

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