Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 22.2.2017 hat der BGH eine Reihe an Vorgaben aufgestellt, welche sowohl die außergerichtliche Regulierung als auch die Prozesspraxis im Bereich der Personenversicherung im ganz erheblichen Umfang beeinflussen wird. Er setzt damit Vorgaben des BVerfG in Form eines "gestuften Dialoges" bei dem Umgang mit personenbezogenen Gesundheitsdaten um. Zugleich wird die Reichweite von Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls im Hinblick auf eine Aufklärung möglicher Verletzungen von Anzeigeobliegenheiten in einem weit zurückliegenden Zeitraum vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags geklärt. Wie im Einzelnen der insoweit vom BGH nunmehr entwickelte "gestufte Dialog" in der Praxis umgesetzt werden kann, wird sich in Zukunft zeigen und bisher gibt es nur eine durch Beispiele geprägte "grobe Segelanweisung" aus höchstrichterlicher Hand.

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