Das AG hat gegen den Betr. wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße von 170 EUR festgesetzt und ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betr., mit welcher er beanstandet, dass die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt unzulässig beschränkt worden sei. Das OLG Düsseldorf hat die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen.

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