Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 140 EUR sowie zu einem Fahrverbot verurteilt. Nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils wurde die überhöhte Geschwindigkeit mit dem Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3, Softwareversion 2.0 gemessen. Das OLG Celle hat das Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

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