In der Entscheidung des LG Magdeburg hatte der Kläger Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche aus einem Sturz im Nationalpark Harz geltend gemacht. Die entscheidende Passage in den Entscheidungsgründen des LG Magdeburg ist folgende:

Zitat

"Da zwischen den Parteien auch Streitigkeiten über die Höhe des Schmerzensgeldes und des materiellen Schadens bestehen und hier noch weiterer Vortrag und Beweiserhebung gegebenenfalls erforderlich werden, hat die Kammer ein Grundurteil erlassen. Weiterer Vortrag wäre insbesondere im Hinblick auf die von der Kammer vertretene Rechtsauffassung des OLG Frankfurt vom 18.10.2018 (22 O 97/16) zur taggenauen Schmerzensgeldberechnung erforderlich."

Insofern ist das Urteil des LG Magdeburg das dritte Urteil in Kürze, welches einen Wandel im Schmerzensgeldbereich in Deutschland einleitet.

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