Nach dem bisherigen Schmerzensgeldsystem spielen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten für die Berechnung des Schmerzensgeldes eine Rolle. Auch hier ist insofern Kritik zu äußern, weil alle Menschen vor dem Schmerz gleich sind (Gleichheit vor dem Schmerz!). Es darf daher keinen Unterschied im Schmerzensgeld machen, ob der Geschädigte reich oder arm ist. Im Zusammenhang mit vorhandenen Schmerzen sind alle Menschen gleich. Dies fordert schon der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung.

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