Wenn die taggenaue Berechnung des Schmerzensgeldes angewandt wird, hört auch das Zufallsprinzip auf. Das heißt, dass es vom Zufall abhängt, welches Schmerzensgeld Geschädigte erhalten. Aktuell ist es so, dass es aufgrund der Unterschiede je Bundesland und der Unterschiede der örtlich zuständigen Gerichte vom Zufall abhängt, ob der Geschädigte 100.000 EUR oder 150.000 EUR Schmerzensgeld erhält oder nicht. Es ist – darüber sind sich glaube ich alle einig – aktuell sehr unbefriedigend, dass Geschädigte je nach Ortsgrenze, wo der Unfall stattfand, unter dem Gesichtspunkt von § 32 ZPO, unterschiedliche Schmerzensgelder erhalten. Kein Geschädigter kann es nachvollziehen, warum er mit derselben Primärverletzung in Frankfurt ein höheres Schmerzensgeld bekommt als in München oder Dresden.

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