Ein massiver Kritikpunkt am bisherigen Schmerzensgeldsystems ist derjenige, dass die Schmerzensgeldtabellen wie z.B. die Tabellen von Jaeger/Luckey[9] oder Slizyk[10] komplett nur gerichtliche Entscheidungen enthalten. Die Praxis, gerade im Kraftfahrzeughaftpflichtbereich, ist jedoch so, dass 95 % (!) der Fälle außergerichtlich reguliert werden. 95 % der Schmerzensgeldfälle sind daher gar nicht in den Urteilssammlungen enthalten. Von daher können nicht 5 % der Urteile über 95 % der Schmerzensgelder entscheiden. Zwar werden die gerichtlichen Entscheidungen teilweise auch im Außergerichtlichen angewandt, gleichwohl sind dutzende, gar hunderte von außergerichtlichen Entscheidungen über detaillierte Schmerzensgeldabfindungen nicht in den Entscheidungssammlungen zu finden.
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