Ein weiterer erheblicher Vorteil der taggenauen Berechnung des Schmerzensgeldes ist, dass sich das Schmerzensgeld an dem jeweils aktuellen monatlichen Durchschnittseinkommen der Bundesbürger orientiert und diese Dynamik in der Höhe des Schmerzensgeldes abgebildet wird. Es besteht dadurch ein Prozess der dauerhaften, angemessenen und billigenden Schmerzensgeldentschädigung. Gerade aus der Perspektive der Genugtuungsfunktion ist dies von besonderer Bedeutung. Diese dynamische Anpassung des Schmerzensgeldes an das jeweilige durchschnittliche Monatseinkommen bewirkt auch, dass der Schädiger ein Schmerzensgeld zahlen muss, das für ihn empfindlich ist. Er wird dann auch immer daran erinnert, dass er einem anderen Menschen dauerhaft, irreparable Lebensbeeinträchtigungen zugefügt hat. Ferner passieren bei der taggenauen Berechnung und der dynamischen Anpassung des Schmerzensgeldes nicht solche Ausreißer, wie sie in den jetzigen Systemen vorzufinden sind, dass nämlich Urteile oder Gesichtspunkte aus den 70er Jahren berücksichtigt werden. Dinge, die vor 40 Jahren gültig waren, können heute als Bemessungskriterium nicht mehr herangezogen werden. Gerade nicht in unserer schnelllebigen Zeit. Dadurch, dass die Schmerzensgeldzahlungen an das jährlich sich verändernde Durchschnittseinkommen der Bundesbürger orientiert sind, ist gewährleistet, dass sowohl die gesellschaftlichen Entwicklungen mitberücksichtigt werden als auch die Zins- und Anlagekriterien. Denn es ist unstreitig, dass es in den 70er Jahren ganz andere Anlagemöglichkeiten gab als heute, wo wir einen negativen Kapitalzins erhalten. Hätte man in den 70er oder 80er Jahren eine halbe Million Schmerzensgeld angelegt, so hätte man locker 25.000 DM oder 30.000 DM jährlich Zinsen erhalten. Dies ist heute nicht mehr der Fall, da es keine Zinsen mehr gibt.

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