Durch die taggenaue Berechnung des Schmerzensgeldes erhalten Schwerstgeschädigte höhere Schmerzensgelder. Dies ist auch gut so. Auf der anderen Seite gibt es ein Korrektiv, da die Anwendung der taggenauen Berechnung des Schmerzensgeldes bei sogenannten Bagatellverletzungen zur Reduzierung des Schmerzensgeldes führt. Auch dieses ist gut so, weil derjenige, der vielleicht ein oder zwei Wochen leichte Beschwerden hat, viel eher auf ein großzügiges Schmerzensgeld verzichten kann, als derjenige, der einen Dauerschaden hat und täglich unter erheblichen Schmerzen leidet. Die aktuellen Tagessätze von 3 EUR, 4 EUR, 5 EUR für den Geschädigten als Schmerzensgeld sind viel zu wenig. Deshalb ist es notwendig wie dies das LG Aurich begonnen hat, die Schmerzensgelder anzuheben, damit den Betroffenen die erhebliche Dauerschäden und täglich massive Schmerzen haben, einen gewissen Ausgleich erfahren.

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