Bei einer Kollision auf einem Kundenparkplatz wurde der von dem Sohn des Kl., des Zeugen I, gesteuerte Pkw des Kl. beschädigt. Er nahm Fahrer und Halter des Pkw des Unfallgegners auf Schadensersatz in Anspruch. Die Haftpflichtversicherung der Bekl., die Bekl. zu 3, die dem Bekl. zu 2) als Streithelferin beitrat, bestreitet die Aktivlegitimation des Halters wegen angenommenem fehlenden Eigentums und führte Umstände an, denen sich entnehmen lasse, dass der Beschädigung des Fahrzeuges des Kl. ein einverständliches und manipuliertes Geschehen zugrunde liege. Dem folgte das Landgericht. Die Berufung war nach Einholung eines verkehrsanalytischen Gutachtens und Anhörung der Parteien erfolglos.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge