Seit langer Zeit war die Diskussion über die Kapitalisierung von Schadenersatzansprüchen nicht mehr so lebhaft wie aktuell. Die bereits über viele Jahre anhaltenden Niedrigzinsen zwingen dazu, bei der Kapitalisierung von weit in die Zukunft hineinreichenden Ansprüchen die nötigen Konsequenzen zu ziehen. Folge davon sind zahlreiche in den letzten Monaten erschienene Veröffentlichungen. Es wird nach einer ausgewogenen Lösung gesucht, wobei die Standpunkte, je nachdem aus welchem "Lager" die Beiträge stammen, teilweise sehr kontrovers sind.

Vorläufiger Höhepunkt der aktuellen Diskussion war der 57. Verkehrsgerichtstag in Goslar, wo sich der Arbeitskreis IV eingehend mit dieser Thematik befasste. Dieser Beitrag soll dazu dienen, den aktuellen Stand der Diskussion anhand der in diesem Zusammenhang erschienenen Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften[2] zusammenzufassen, und konzentriert sich dabei auf die Kernpunkte Laufzeit, Zinsfuß, Dynamisierung und Anspruch auf Kapitalisierung.

[2] Folgende Veröffentlichungen wurden in diesem Zusammenhang betrachtet: Huber, Der Ersatz künftiger Einbußen beim Personenschaden, zfs 2018, 484; Scholten, Merkpunkte bei der Abfindung von Personenschäden, NJW 2018, 1302; Car/Mittelstädt, Kapitalisierung von Rentenansprüchen, VersR 2018, 1477; Köck, Abfindung von Personenschäden und vergleichsweise Regelung – Ausblick und Anmerkungen zum Arbeitskreis IV des 57. Verkehrsgerichtstages 2019, DAR 2019, 2; Luckey, Die Abfindung von Personenschäden – Risiken und Haftungsfallen, NZV 2019, 9; Bachmeier, Personenschaden – Vergleich, Kapitalisierung und der Weg zur Anwaltshaftung, SVR 2019, 10; Janeczek, 57. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar, Der Verkehrsanwalt (DV) 2019, 6; Lang, Chancen und Risiken beim Abfindungsvergleich und der Kapitalisierung von Ansprüchen, VersR 2019, 385; Huber, Der 57. Deutsche Verkehrsgerichtstag, ZVR 2019, 72; Jaeger, Einfluss der Niedrigzinsphase auf die Bemessung des Schmerzensgeldes, VersR 2019, 577; Strunk, Abfindung von Personenschäden und vergleichsweise Regelung – Höhe der Abzinsung, DAR 2019, 313. (Da von Huber Beiträge sowohl aus der zfs als auch der ZVR zitiert werden, wird auf den Zusatz zfs verzichtet und nur die ZVR gesondert angegeben.)

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