Am 15.6.2019 ist das Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich vom 11.6.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 754). Es tritt überwiegend am 1.9.2019 in Kraft. Mit dem Gesetz soll eine Vereinfachung der Verwaltung erreicht werden, in dem die Zuständigkeiten im Tarifbereich konsequent getrennt werden. Der Bund soll für den Schienenpersonenfernverkehr und die Länder für den Schienenpersonennahverkehr zuständig sein. Der Verbraucherschutz soll durch eine Konzentration der Zuständigkeit für die Durchsetzung von Fahrgastrechten beim Bund verbessert werden. Zudem sollen die Veröffentlichungsmöglichkeiten im Tarifbereich vereinfacht und hierdurch die Zugänglichkeit zu den Informationen erleichtert werden. Hintergrund ist, dass die Veröffentlichung von Tarifen im Tarif- und Verkehrsanzeiger nicht mehr die gewünschte Publizitätswirkung hat, weil sie für den Verbraucher kaum zugänglich ist.

Quelle: BR-Drucks 10/2019

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