Zivilrecht

Referentenentwurf zur Reform des Seehandelsrechts

Das Bundesministerium der Justiz hat am 17.5.2011 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts vorgelegt.

Neben der Reform des Seehandelsrechts durch eine Neufassung des Fünften Buchs des Handelsgesetzbuches sieht der Entwurf Änderungen im Personenbeförderungsrecht, im Allgemeinen Transportrecht und im Binnenschifffahrtsrecht vor.

Das als antiquiert geltende Seehandelsrecht soll an den internationalen Standard des modernen Seehandels angepasst und überholte Rechtsinstrumente wie die Partenreederei und die Verklarung abgeschafft werden. Hervorzuheben sind ferner umfangreiche Änderungen im Recht über das Frachtgeschäft und die Einführung eigenständiger Regelungen über die in der Praxis wichtigen Vertragstypen der Schiffsmiete ("Bareboat-Charter") und der Zeitcharter.

Im Personenbeförderungsrecht sollen Regeln für die Haftung für Passagiere auf Seeschiffen und deren Gepäck wieder in das Handelsgesetzbuch integriert werden.

Im Allgemeinen Transportrecht soll eine einheitliche Verjährungsfrist von zwei Jahren eingeführt, die Vertragsfreiheit erweitert und eine Rechtsgrundlage für die Verwendung elektronischer Beförderungsdokumente geschaffen werden.

Im Binnenschifffahrtsrecht sollen die Sonderregeln über die gerichtliche Beweisaufnahme bei Unfällen abgeschafft und die Vorschriften über die Haverei weitgehend aufgehoben werden. Ferner soll eine Regelung über Schiffsüberlassungsverträge neu eingeführt werden. Nähere Einzelheiten können der Pressemitteilung vom 17.5.2011 auf der Homepage des Bundesjustizministeriums entnommen werden (www.bmj.de). Unter der Pressemitteilung ist auch der vollständige Gesetzentwurf abrufbar.

Fahrpersonalrecht

Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Am 31.5.2011 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes vom 25.5.2011 in Kraft getreten (BGBl I, S. 952). Mit der Änderung wird der Bestandsschutz hinsichtlich bestehender Berufsqualifikationen bei Berufskraftfahrern erweitert. Zudem sollen mit dem Änderungsgesetz Klarstellungen im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) erfolgen, die sich im Verlaufe der Rechtsanwendung als sinnvoll herausgestellt haben.

Nach § 3 BKrFQG müssen Güterkraftfahrer(innen), die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten oder ändern, und Fahrer(innen) im Personenverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Güterverkehr ausweiten oder ändern, und die eine Grundqualifikation erworben haben, bei der theoretischen und praktischen Prüfung nur diejenigen Teile der Prüfung ablegen, die Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind. § 3 BKrFQG wird nunmehr dahingehend ergänzt, dass die Vorschrift auch für Fahrerinnen und Fahrer gilt, die vor dem 10.9.2008 eine Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D, DE oder einer gleichwertigen Klasse bzw. vor dem 10.9.2009 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE oder einer gleichwertigen Klasse besessen haben und die ihnen entzogen wurde, auf die sie verzichtet haben oder deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist. Hierdurch soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die grundsätzlich erworbene Befähigung und Berufserfahrung nicht durch eine kurzfristige Unterbrechung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis verloren geht (BR-Drs 488/10).

Siebtes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Der Bundesrat hat am 27.5.2011 dem Siebten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt (BR-Drs 858/10 und BR-Drs 244/11). Dieses Änderungsgesetz regelt den sog. "Feuerwehrführerschein". Für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes wird hierdurch eine spezielle Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bzw. 7,5 t geschaffen.

Schifffahrtsrecht

Am 15.5.2011 ist die Zweite Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 8.4.2011 (2. BinSchUOAbweichV) in Kraft getreten (Verkehrsblatt 9/2011, S. 388). Ferner ist am 28.5.2011 die Zwölfte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 18.5.2011 in Kraft getreten (BGBl I, S. 935). Näheres kann den angegebenen Verkündungsblättern entnommen werden.

RiLG Karsten Funke, Schweinfurt, derzeit abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz in Berlin

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