Auch wenn nahezu alle Versicherer auch bei den Schadenabteilungen auf Homeoffice umgestellt haben,[9] darf und sollte es von der Logistik her daraus keine negativen Folgen für die Schadenbearbeitung geben.

Probleme sind aber möglich, wenn sich die Erstellung notwendiger, insbesondere medizinischer Gutachten infolge der Gesamtsituation verzögert. Es dürfte zunehmend schwierig werden, einen Begutachtungstermin stattfinden zu lassen mit der Folge, dass nach und nach sowohl bei den Gutachtern als auch bei den Schadensachbearbeitern ein Bearbeitungsstau entsteht, so dass es dann zu einer möglicherweise sogar erheblich verzögerten Regulierungsdauer kommen kann.[10]

Dem könnte beispielsweise dadurch ganz pragmatisch begegnet werden, dass bei weitgehend klaren Fällen auf eine Begutachtung verzichtet wird und man – bei erfahrenen Sachbearbeitern sollte das kein Problem sein – bezüglich der Verletzungsfolgen und deren Auswirkungen dennoch im Vergleichswege einen Konsens herbeiführt.

Hier sei ein Blick über den Tellerrand auf die privaten Unfallversicherer erlaubt: diese schlagen ein solches Verfahren aktuell zum Teil sogar von sich aus vor, so dass dort durchaus gute, pragmatische Lösungen unter ausgewogener Berücksichtigung der Interessen beider Parteien erzielt werden. Es spricht nichts dagegen, das auch in Haftpflichtschäden so zu handhaben.

[9] Thomann, in: der Versicherungsbote v. 24.3.2020.
[10] Thomann, a.a.O.

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