Der Kl. begehrt aus einer Rechtsschutzversicherung die Freistellung von Rechtsanwaltskosten. Die Bekl. ist vom VR als Schadensabwicklungsunternehmen mit der Leistungsbearbeitung beauftragt.

Dem Versicherungsvertrag liegen die ARB 1975/2001. Versichert ist unter anderem Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz für Lohn- und Gehaltsempfänger, der nach § 26 Abs. 3 Buchst. c) ARB 1975/2001 "die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen" umfasst. Gem. § 4 Abs. 1 Buchst. d) ARB 1975/2001 bezieht sich der Versicherungsschutz "nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen (…) aus Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen".

Der Kl. war bei einer GmbH beschäftigt. Im April 2014 schloss er mit dieser einen neuen Vertrag ab, der folgende Präambel enthielt:

Zitat

"Der Arbeitnehmer ist seit dem 1.12.2013 […] als "Leiter Produktmanagement/Einkauf, Mitglied der Geschäftsleitung" für den Arbeitgeber tätig. Es ist beabsichtigt, den Arbeitnehmer im Laufe des Geschäftsjahres 2014 in die Geschäftsführung des Arbeitgebers zu berufen. Im Hinblick auf die Berufung des Arbeitnehmers in die Geschäftsführung soll bereits jetzt der bestehende Dienstvertrag […] einvernehmlich aufgehoben und durch den vorliegenden Geschäftsführerdienstanstellungsvertrag ersetzt werden."

Die Vertragsbestimmungen sollten teilweise ab dem Zeitpunkt der Berufung des Kl. in die Geschäftsführung der GmbH und teilweise unabhängig hiervon gelten.

Zu der beabsichtigten Berufung des Kl. in die Geschäftsführung kam es nicht. Vielmehr wurde dem Kl. im Jahr 2015 mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gedroht. Er wurde von unternehmerischen Entscheidungen ausgeschlossen und aus der Geschäftsleitungsrunde ausgeladen.

Der Kl. beauftragte daraufhin eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Bekl. lehnte eine Deckungszusage ab. § 4 Abs. 1 Buchst. d) ARB 1975/2001 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sei.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge