Das Bundesministerium der Justiz hat am 18.4.2023 Eckpunkte zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts veröffentlicht. Die Vorschläge zielen darauf, die Attraktivität Deutschlands als Schiedsstandort im internationalen Wettbewerb zu stärken und das Schiedsverfahrensrecht an die Bedürfnisse der heutigen Zeit anzupassen. So sollen Schiedsvereinbarungen im Wirtschaftsverkehr zukünftig formfrei geschlossen werden können. Die Veröffentlichung von Schiedssprüchen, die bereits in verschiedenen institutionellen Schiedsordnungen vorgesehen ist, soll auch gesetzlich gestattet werden, wenn die Parteien hiermit einverstanden sind. Hierdurch soll die Transparenz in Schiedsverfahren erhöht und die Rechtsfortbildung durch die bessere Erschließung der schiedsrichterlichen Rechtsprechung gefördert werden. Zudem sollen bei Anträgen vor staatlichen Gerichten auf Vollstreckbarkeitserklärung oder zur Aufhebung von Schiedssprüchen der Schiedsspruch als auch Schriftstücke aus dem Verfahren in englischer Sprache vorgelegt werden können. Schließlich sollen solche Anträge auch von sog. Commercial Courts, besonderen Wirtschaftssenaten beim OLG, gestellt werden können (vgl. zur Einführung von Commercial Courts die Eckpunkte für die Stärkung der Justiz in Wirtschaftsstreitigkeiten, zfs 2023, 62). Die Eckpunktepapiere können über die Homepage des BMJ abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 18.4.2023

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht, München

zfs 5/2023, S. 242

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