Hiervon zu unterscheiden sind Sachverständigengutachten, bei denen nicht bzw. nicht nur eine bestimmte Schadenshöhe festgestellt wird, sondern der Ablauf und Eintritt eines Versicherungsfalls und die daraus abgeleiteten Schäden näher überprüft werden. Dies gilt insbesondere für sogenannte unfallanalytische Sachverständigengutachten, mit welchen die Plausibilität eines Unfallablaufs überprüft und bzw. oder untersucht wird, ob die verfolgten Schäden sich als geschlossene Lösung mit dem behaupteten Hergang in Einklang bringen lassen. Derartige Gutachten holt der Versicherer auf eigene Kosten ein, um den Eintritt eines Versicherungsfalls zu überprüfen und ggf. bestehenden Bedenken zu einem vorgetäuschten oder zur Verfolgung von Altschäden ausgenutzten Versicherungsfall nachzugehen. So z.B. bei einem Gutachten, bei dem die Redlichkeit des Versicherungsnehmers als solche im Hinblick auf seine Angaben überprüft wird, während die Höhe des entstandenen Schadens schon feststeht bzw. ein begründeter Verdacht im Hinblick auf eine arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer besteht.[9]

Bereits nach Zweck und Inhalt des Gutachtens kann daher grundsätzlich kein Anspruch des Versicherungsnehmers nach § 242 BGB auf Herausgabe eines solchen Gutachtens bejaht werden, welches der Versicherer alleine in seinem eigenen Interesse erstellt und auf dessen Erstellung der Versicherungsnehmer auch nach den AKB gar keinen Anspruch hat.[10] Schließlich geht es nicht um die Bestimmung der Höhe eines Schadens, die sich der Versicherer nach den AKB auf eigene Kosten vorbehält, sondern einen eigenen Aufwand des Versicherers, um den Eintritt eines Versicherungsfalls zu prüfen. Eine Herausgabeverpflichtung derartiger Gutachten kann daher (wenn überhaupt) aus § 242 BGB nur im begründeten Ausnahmefall und nach einer vorzunehmenden Güterabwägung bejaht werden.[11]

[9] Beispielhaft: OLG Saarbrücken, Urt. v. 22.4.2020 – 5 U 55/19 = zfs 2020, 571.
[10] Ebenso: LG Köln, Urt. v. 7.9.2021 – 11 S 806/20 – juris.
[11] OLG Saarbrücken, Urt. v. 22.4.2020 – 5 U 55/19 = zfs 2020, 571.

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