Am 12.4.2019 ist das Neunte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes v. 11.4.2019 in Kraft getreten (BGBl I, S. 430). Mit dem Gesetz sollen die bestehenden Ermächtigungsgrundlagen in § 35 StVG für die Auskunftserteilung aus dem Zentralen Fahrzeugregister um die Auskunft an Behörden zur Durchführung und insb. Überwachung von aufgrund des § 40 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften angeordneten oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz der Wohnbevölkerung und der Bevölkerung von Abgasen ergangenen Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten erweitert werden. Die Daten sollen auch im automatisierten Abrufverfahren verfügbar sein (§ 36 StVG). Mit § 63c StVG wird eine neue Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung in den Fällen der Überwachung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten eingeführt. Durch die Neuregelungen soll die Überwachung von Verkehrsverboten bzw. Verkehrsbeschränkungen ermöglicht werden.

Quelle: BR-Drucks 574/18

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