Räumt ein Fahrerlaubnisinhaber einen zwei Tage vor einer Polizeikontrolle stattgefundenen Cannabiskonsum ein und weist die bei der Polizeikontrolle entnommene Blutprobe einen THC-Wert von 3,5 ng/ml auf, so deutet dies nach dem Stand der Wissenschaft darauf hin, dass zwischen dem eingeräumten Konsumakt und der Blutentnahme ein weiterer Konsumakt stattgefunden haben muss.

VGH Hessen, Beschl. v. 11.10.2018 – 2 B 1543/18

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