Der Versicherer kann einen Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Versicherungsnehmer die – auch mündlich gestellte – Frage nach der Einnahme von Drogen, drogenähnlichen Substanzen oder Betäubungsmitteln falsch beantwortet, um zu verhindern, dass eine Angehörige von diesem Konsum erfährt.
(Leitsatz der Schriftleitung)
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