Da es hauptsächlicher Zweck der Anerkennung von Verkehrssicherungspflichten ist, den Verkehrsteilnehmer vor Schäden zu bewahren, vor denen er sich nicht selbst schützen kann, sind die Anforderungen an den Bauhof kurioserweise oft geringer, wenn sich ein Straßenzustand als "richtig schlecht" darstellt. So warnt eine durchgehend marode Straße grds. "vor sich selbst". Wo der Gesamtzustand einer Straße so schlecht ist, dass sie einem einzigen Schlagloch gleicht, wird der Auto- oder Motorradfahrer keine berechtigten Sicherheitserwartungen mehr haben können.

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