Teilweise wird auch vertreten, dass der Umstand, dass das von einer Reparaturwerkstatt überlassene Ersatzfahrzeug nicht als Mietfahrzeug für Selbstfahrer zugelassen ist, anspruchskürzend zu berücksichtigen ist.[35] Dabei steht es der Erstattung der Mietwagenkosten nicht entgegen, dass es sich bei dem vermieteten Fahrzeug nicht um ein Mietfahrzeug für Selbstfahrer handelt. Die überlassende Werkstatt erspart sich aber infolge der Nichtzulassung des Ersatzfahrzeugs als Mietfahrzeug für Selbstfahrer Aufwendungen gegenüber einem Mietfahrzeug für Selbstfahrer (Kosten für jährliche Hauptuntersuchungen, höhere Versicherungsprämien), die eine Herabsetzung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten um 20 % rechtfertigen. Das AG Ettlingen hat sogar einen Abzug von 50 % auf den ermittelten Wert nach den Tabellenwerken (Schwacke, Fraunhofer, Fracke) angenommen.[36]

Im Ergebnis wird zunächst auf die Sicht des Geschädigten abgestellt und das Verhältnis zwischen Geschädigtem und Schädiger betrachtet, dann aber in einem zweiten Schritt korrigierend in das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter eingegriffen.

[35] Jahnke, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, § 249 BGB Rn 221a; AG München, Urt. v. 24.7.2017 – 343 C 5987/17; AG Freyung, Urt. v. 19.4.2018 – 3 C 364/17 und LG Passau, Hinweisbeschl. v. 23.7.2018 – 3 S 49/19; AG Nürnberg, Urt. v. 22.6.2018 – 18 C 1662/18, Die Verkehrsanwältin (DV), 3/2018, 144; AG Kempten, Verfügung v. 27.9.2018 – 3 C 672/18; OLG Dresden, Urt. v. 27.9.2018 – 7 U 146/18.
[36] AG Ettlingen, Urt. v. 7.5.2018 – 3 C 290/17.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge