BayVGH: Beschl. v. 11.2.2009 – 10 CE 08.3393

Sicherstellung eines gestohlenen Fahrzeugs; Herausgabe; Eigentum

Wird ein als gestohlen gemeldetes Kraftfahrzeug nach Art. 25 Nr. 2 PAG sichergestellt, darf die Polizei das Fahrzeug nicht an den russischen Halter freigeben, solange das Eigentumsrecht an dem Wagen nicht geklärt ist.

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